STADT DER ZUKUNFT - STADT MIT ZUKUNFT Juli 2014

STADT DER ZUKUNFT
               STADT MIT ZUKUNFT 


Erfordernisse für 
Nachhaltige
Siedlungsentwicklung 

Mittwoch, 16. Juli 2014 um 19:30 Uhr 
Gemeindezentrum St. Magnus
Wernau - Kirchheimer Straße 114

Vortrag und Diskussion mit
Stefan Flaig 
Geograph M.A.
Ökonsult Stuttgart
 
 

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DER BUND setzt sich ein für den Erhalt dieser besonderen Landschaft!

  • Der Bodenbach verläuft hier noch im natürlichen Bett mit Gehölzbewuchs am Ufersaum und den angrenzenden, extensiv genutzten Feuchtwiesen.
  • Das Plangebiet reicht bis unmittelbar an den Bodenbach heran. Betroffen sind Natura 2000 Gebiete nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie sowie das Wernauer Landschaftsschutzgebiet. Bach und Ufersaum sind ein Naturdenkmal und aufgenommen in die Liste der gesetzlich geschützten Biotope.
  • Der Lageplan zeigt den Standort dieser Tafel: Genau hier beginnt eine Stichtrasse. Die Trasse führt quer über die Baumwiese, mitten durch den ganzen Obstbaumhain!
  • Das Gelände soll um 3 Meter aufgefüllt werden, direkt ab der Grenze zum Landschaftsschutzgebiet. Zusammen mit der Überbauung der Böschung kann ein geschlossener Riegel entstehen mit einer Höhe von 12 Metern!
  • Die vorgesehene Auffüllung reicht im Süden bis nahe an den Bodenbach heran! Dadurch gehen bei Hochwasser wichtige Rückstauflächen verloren.
  • Gewerbeansiedlung an diesem Standort ist für das Allgemeinwohl nicht zwingend erforderlich, da im Neckartal bereits komplett erschlossene Flächen mit hervorragender Verkehrsanbindung zur Verfügung stehen.

BUND-Stellungnahme vom Oktober 2010

BUND-Stellungnahme vom Juni 2008

MK am 27.12.2013

BUND-Stellungnahme zum B-Plan "Katzenstein VII" vom 07.09.2012 an die Stadt Wernau

Bebauungsplanentwurf Katzenstein VII
Stellungnahme zur Öffentlichen Auslegung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Für die Beteiligung an der Öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Katzenstein VII und das Zusenden von Unterlagen möchten wir uns bedanken. Um die Abgabefrist noch einzuhalten, erhalten Sie jetzt die Aufstellung der wesentlichen Punkte in Kurzform.

Folgende Punkte sind uns aufgefallen, die noch einer Erörterung bedürfen:

  • Die Änderung der bewaldeten Fläche entlang der Hangkante des Laichlewalds von "Grünfläche" in "bestehendes Wohngebiet" im neuen Flächennutzungsplan führt zu sehr weitgehenden Änderungen, die nach unserer Einschätzung durch das Verfahren der Innenentwicklung nach dem BauGB nicht erfasst werden.
  • Die Lage einer durchgehenden Tiefgarage oberhalb des Landschaftsschutzgebiets mit Öffnung zur Talseite führt dort zu starken Beeinträchtigungen durch Lärm, Abgase und künstlicher Belichtung "Lichtverschmutzung". Die Auswirkungen auf das Landschaftsschutzgebiet werden nicht erfasst in der Aufzählung der Beeinträchtigungen von Umweltauswirkungen.
  • Die "Pflegemaßnahmen" eines abgestuften Waldrands verursachen einen erheblichen Eingriff in den Bestand. Dort befinden sich große Eschen und Ahornbäume, die durch solche "Pflege" in ihrem Fortbestand gefährdet sind. Es handelt sich dabei nicht um Pflegemaßnahmen im Sinne des Naturschutzes! Das vorgesehene regelmäßige Roden der Waldkante verursacht außerdem dauerhaft Kosten, für die der Kostenträger benannt werden sollte!


Ein vorgesehenes städtisches Leitungsrecht auf Flächen unterhalb der Hangkante hat weitere Baumfällungen zur Folge. Außerdem sind die Flächen im Steilhang für das Verlegen von hangparallelen Leitungstrassen nach unserer Einschätzung eher ungeeignet, da Arbeiten hier nur mit hohem technischen Aufwand durchgeführt werden können.
Noch immer fehlt die Baumkartierung im Laichlewald als Anlage in den Planunterlagen. Für die Bewertung des Eingriffs halten wir diese Quelle für unverzichtbar.

  • Hinweise zum Vogelgutachten: Beeinträchtigungen entstehen nicht nur in den zukünftig für die Bebauung vorgesehenen Flächen. Die Auswirkungen des Eingriffes auf das Landschaftsschutzgebiet sind erheblich und deshalb unbedingt darzustellen. Die Zeiten, an denen Vogelbeobachtungen durchgeführt wurden, sollten angegeben werden.
  • Die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind erheblich, da die gesamte Neubebauung am Mörikeweg über die Waldkante hinausragen wird. Dies wurde vom Landschaftsplaner bisher in seiner Tragweite nicht erfasst. Hinweisen möchten wir auch auf die Nähe zum Naturschutzgebiet "Wernauer Baggerseen". Dies betrifft die Bedeutung als Rückzugsraum für Vögel ebenso wie die Dominanz der Talansicht für den Landschaftsraum!
  • Die Dichte der zukünftigen Bebauung übersteigt das vorhandene Maß bei Weitem. Auch für die Abstände zwischen den einzelnen Gebäuden sollten die Mindestanforderungen der Landesbauordnung gelten, um für Belichtung und Belüftung die vorgeschriebenen gesunden Wohnverhältnisse zu erhalten.


Fazit: Es scheint, der Eingriff in den Wald und die erheblichen Eingriffe durch die "Pflegemaßnahmen" am Waldrand haben als Ziel, der neuen Bebauung vor allem die Aussicht über das Neckartal zu ermöglichen. Dagegen äußern wir erhebliche Bedenken! Eine Verbesserung der städtebaulichen Situation lässt sich nach unserer Einschätzung eher durch eine Nordost-Südwest-Ausrichtung der Gebäude erreichen. Damit wären auch die städtebaulichen Umweltbelange eher berücksichtigt.

Eine Gleichbehandlung der Waldanwohner in der Schillerstraße hätte auch dort sehr weitgehende Eingriffe in den Waldbestand zur Folge. Für den Laichlewald als wichtige Grünzäsur bliebe dann kaum noch Fläche erhalten!

Hinweis: Geplante Ausgleichsmaßnahme in den Herbstwiesen beim Sportplatz Kehlenberg: Ein dringender Bedarf besteht für das Gebiet Weidachtal, die Hintere Ebene und das Hesslenbachtal in der Anlage zusätzlicher Laichmöglichkeiten für Amphibien! Eine hohe Population von Kröten und Fröschen wurde in den vergangenen Jahren auf der Weidachgasse und der Nordöstlichen Randstraße eingesammelt. Mit Erschließung des Baugebiets Adlerstraße Ost 2 ist der Zulauf für den Bach an der Weidachgasse versiegt, und die Lebensräume für Amphibien dort sind verlorengegangen. Ein Ersatz wäre dringend notwendig!

Mit freundlichem Gruß

für den BUND-Kreisverband
Martin Knödel

 

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Lärmschutz für die Neckartalbahn

Am 19. und 20. März 2012 fanden Infoveranstaltungen statt in Wendlingen und Werrnau zum Lärmschutz an der Bestandsstrecke der Neckartalbahn. Für Bereiche, die nicht von Baumaßnahmen betroffen sind, gab es bisher keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen, unabhängig vom Ausmaß der zukünftigen Belastung. Eine Zusage der Bahn stellt jetzt die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung in Aussicht. Bei den Infoveranstaltungen wurden die möglichen Maßnahmen vorgestellt.

Berechnungsgrundlage sind aktuell 16 Güterzüge pro Nacht, die über Plochingen, Wernau und Wendlingen von der Neckartalbahn auf die Schnellbahnstrecke Richtung Ulm geführt werden sollen. Grundlage dafür ist die Schalltechnische Untersuchung des Ing-Büros Fritz vom 28. November 2011 zur Planfeststellung für den Abschnitt der Neubaustrecke zwischen Wendlingen und Kirchheim unter Teck.

Einen umfassenden Bericht über die gesamte Güterzugproblematik auf der Neckartalbahn enthält der Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 26. August 2009 über den Lärmschutzgipfel in Wendlingen.


Erforderliche Maßnahmen in Wendlingen nach dem Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung:

Der Grenzwert in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr wird an der Neckartalbahn im Norden überschritten zwischen der Seestraße und dem nördlichen Ortsrand. Die übrigen Bereiche erhalten keinen Lärmschutz, weil die Grenzwerte des Lärmsanierungsprogramms dort nicht erreicht werden. Eine Lärmschutzwand vom Bahnhof Richtung Süden entlang der "Güterzuganbindung" Richtung Schnellbahnstrecke ergibt sich daraus, dass bei Neuvorhaben wesentlich niedrigere Grenzwerte einzuhalten sind.

Die Pläne mit den Maßnahmen für Wendlingen befinden sich hier:
Wendlingen Plan 1 mit kurzer Lärmschutzwand.pdf
Wendlingen Plan 1 mit langer Lärmschutzwand.pdf
Wendlingen Plan 1 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 1 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 2 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 3 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 4 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 5 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 6 ohne Lärmschutz.pdf


Erforderliche Maßnahmen in Wernau nach dem Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung:

Der Grenzwert bei Nacht zwischen 22 und 6 Uhr wird im gesamten Bereich der Neckartalbahn zwischen dem südlichen Ortsrand und der Blumenstraße im Norden überschritten. Die Berechnungen zeigen, dass mit einer Lärmschutzwand von 3 Metern Höhe bei allen Gebäuden außer der Neckarstraße 8 die Grenzwerte des Lärmsanierungsprogramms auf Höhe der Erdgeschosse unterschritten werden. Die Farbe des Hausgrundrisses bezieht sich immer auf das Erdgeschoss. Ob die Grenzwerte auch in den Ober- und Dachgeschossen eingehalten werden, ergibt sich aus den Einträgen in den Tabellenfenstern.

Die Pläne mit den Maßnahmen für Wernau befinden sich hier:

Wernau Plan 1 mit Lärmschutzwand.pdf
Wernau Plan 1 ohne Lärmschutz.pdf
Wernau Plan 3 mit Lärmschutzwand.pdf
Wernau Plan 3 ohne Lärmschutz.pdf
Wernau Plan 4 mit Lärmschutzwand.pdf
Wernau Plan 4 ohne Lärmschutz.pdf

Baugebiet "Adlerstraße Ost 2", Wernau

Die Stadt Wernau am Neckar plant auf einem ca. 4,9 ha großen Areal eine Wohnüberbauung. Zukünftig sollen dort einmal ungefähr 800 Menschen leben. Der BUND ist gegen dieses Baugebiet, da die Erforderlichkeit von der Wernauer Stadtverwaltung nicht nachgewiesen werden konnte.
Mehr auf dieser Seite  (mk 21.5.2009)

Zusätzliche Informationen