Lärmschutz für die Neckartalbahn

Am 19. und 20. März 2012 fanden Infoveranstaltungen statt in Wendlingen und Werrnau zum Lärmschutz an der Bestandsstrecke der Neckartalbahn. Für Bereiche, die nicht von Baumaßnahmen betroffen sind, gab es bisher keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen, unabhängig vom Ausmaß der zukünftigen Belastung. Eine Zusage der Bahn stellt jetzt die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung in Aussicht. Bei den Infoveranstaltungen wurden die möglichen Maßnahmen vorgestellt.

Berechnungsgrundlage sind aktuell 16 Güterzüge pro Nacht, die über Plochingen, Wernau und Wendlingen von der Neckartalbahn auf die Schnellbahnstrecke Richtung Ulm geführt werden sollen. Grundlage dafür ist die Schalltechnische Untersuchung des Ing-Büros Fritz vom 28. November 2011 zur Planfeststellung für den Abschnitt der Neubaustrecke zwischen Wendlingen und Kirchheim unter Teck.

Einen umfassenden Bericht über die gesamte Güterzugproblematik auf der Neckartalbahn enthält der Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom 26. August 2009 über den Lärmschutzgipfel in Wendlingen.


Erforderliche Maßnahmen in Wendlingen nach dem Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung:

Der Grenzwert in der Nacht zwischen 22 und 6 Uhr wird an der Neckartalbahn im Norden überschritten zwischen der Seestraße und dem nördlichen Ortsrand. Die übrigen Bereiche erhalten keinen Lärmschutz, weil die Grenzwerte des Lärmsanierungsprogramms dort nicht erreicht werden. Eine Lärmschutzwand vom Bahnhof Richtung Süden entlang der "Güterzuganbindung" Richtung Schnellbahnstrecke ergibt sich daraus, dass bei Neuvorhaben wesentlich niedrigere Grenzwerte einzuhalten sind.

Die Pläne mit den Maßnahmen für Wendlingen befinden sich hier:
Wendlingen Plan 1 mit kurzer Lärmschutzwand.pdf
Wendlingen Plan 1 mit langer Lärmschutzwand.pdf
Wendlingen Plan 1 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 1 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 2 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 3 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 4 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 5 ohne Lärmschutz.pdf
Wendlingen Plan 6 ohne Lärmschutz.pdf


Erforderliche Maßnahmen in Wernau nach dem Lärmsanierungsprogramm der Bundesregierung:

Der Grenzwert bei Nacht zwischen 22 und 6 Uhr wird im gesamten Bereich der Neckartalbahn zwischen dem südlichen Ortsrand und der Blumenstraße im Norden überschritten. Die Berechnungen zeigen, dass mit einer Lärmschutzwand von 3 Metern Höhe bei allen Gebäuden außer der Neckarstraße 8 die Grenzwerte des Lärmsanierungsprogramms auf Höhe der Erdgeschosse unterschritten werden. Die Farbe des Hausgrundrisses bezieht sich immer auf das Erdgeschoss. Ob die Grenzwerte auch in den Ober- und Dachgeschossen eingehalten werden, ergibt sich aus den Einträgen in den Tabellenfenstern.

Die Pläne mit den Maßnahmen für Wernau befinden sich hier:

Wernau Plan 1 mit Lärmschutzwand.pdf
Wernau Plan 1 ohne Lärmschutz.pdf
Wernau Plan 3 mit Lärmschutzwand.pdf
Wernau Plan 3 ohne Lärmschutz.pdf
Wernau Plan 4 mit Lärmschutzwand.pdf
Wernau Plan 4 ohne Lärmschutz.pdf

Zusätzliche Informationen