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Stellungnahme des BUND zum Lärmaktionsplan der Stadt
Die Stellungnahme der BUND-Arbeitsgruppe Lärm in Kirchheim/Teck zum Lärmaktionsplan der Stadt Kirchheim/Teck, der vom 15. Dezember 2021 bis zum 28. Januar 2022 öffentlich auslag, hier zum Download als PDF
PM Benachteiligung durch gültige Lärmberechnung
Benachteiligung durch gültige Lärmberechnung
Kirchheimer BUND-Arbeitsgruppe Lärm recherchiert zu Lärmberechnungen an Autobahnen
Zum 1.1.2022 gab es Änderungen bei der Lärmberechnung und -kartierung von Straßenverkehrslärm.
Deshalb hat die Kirchheimer BUND-Arbeitsgruppe Lärm bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-
Württemberg (LUBW) angefragt, welche Geschwindigkeiten der Berechnung für den Autobahnlärm
seither zu Grunde gelegt werden.
Die Berechnungsmethode für Straßenverkehrslärm an Bundesautobahnen sieht vor, dass an
Autobahnabschnitten mit Geschwindigkeitsbeschränkungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zur
Berechnung herangezogen wird. Da wegen dem Limit nur wenige PKW-Fahrer sehr viel schneller
unterwegs sein dürften, kommen die so ermittelten Lärmwerte der Realität vergleichsweise nahe, so
die Arbeitsgruppe.
An Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen wird zur Lärmberechnung die Vorbeifahrt
von PKW mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h berechnet. Eine vorherige Messung der
tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten findet nicht statt.
Da beispielsweise der Kirchheimer Abschnitt der A 8 bei Rasern beliebt ist, wie eine Statistik des
baden-württembergischen Innenministeriums schon 2020 belegt, ergibt die Berechnung mit 130
km/h hier zu niedrige Lärmwerte. Insbesondere nachts gibt die den Berechnungen zugrunde gelegte
Annahme nicht die real gefahrenen Geschwindigkeiten wieder. Diese Form der Berechnung
benachteiligt Anwohner an Strecken ohne Tempolimit gegenüber jenen an Abschnitten mit
Geschwindigkeitsbeschränkung. Da fast 70% der bundesdeutschen Autobahnstrecken kein
Tempolimit haben, betrifft diese Benachteiligung vermutlich viele Anwohner bundesweit.
Im Sinne einer Gleichbehandlung müssen an Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, die für
die Berechnung notwendigen Geschwindigkeiten vorab ermittelt werden, fordert der Kirchheimer
BUND. Falls eine flächendeckende Geschwindigkeitserfassung auf all jenen Strecken ohne Limit zu
aufwändig ist, wäre ein flächendeckendes Tempolimit vom höchstens 130 km/h eine ohne
Zusatzaufwand gangbare Lösung. Wobei es auch gerne weniger als 130 km/h sein dürfen, so die
Kirchheimer Arbeitsgruppe.
Ein generelles Tempolimit ist klimaschonend, energiesparend, sorgt für eine Verstetigung des
Verkehrsflusses, bringt Verkehrssicherheit und erhöht den Gesundheitsschutz für lärmgeplagte
Anwohner. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist für ein schnell und mit wenig Aufwand umsetzbares
Tempolimit auf Autobahnen.