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Stellungnahme des BUND zum Lärmaktionsplan der Stadt

Die Stellungnahme der BUND-Arbeitsgruppe Lärm in Kirchheim/Teck zum Lärmaktionsplan der Stadt Kirchheim/Teck, der vom 15. Dezember 2021 bis zum 28. Januar 2022 öffentlich auslag, hier zum Download als PDF

PM Benachteiligung durch gültige Lärmberechnung

Benachteiligung durch gültige Lärmberechnung

Kirchheimer BUND-Arbeitsgruppe Lärm recherchiert zu Lärmberechnungen an Autobahnen

 

Zum 1.1.2022 gab es Änderungen bei der Lärmberechnung und -kartierung von Straßenverkehrslärm.

Deshalb hat die Kirchheimer BUND-Arbeitsgruppe Lärm bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-

Württemberg (LUBW) angefragt, welche Geschwindigkeiten der Berechnung für den Autobahnlärm

seither zu Grunde gelegt werden.

Die Berechnungsmethode für Straßenverkehrslärm an Bundesautobahnen sieht vor, dass an

Autobahnabschnitten mit Geschwindigkeitsbeschränkungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zur

Berechnung herangezogen wird. Da wegen dem Limit nur wenige PKW-Fahrer sehr viel schneller

unterwegs sein dürften, kommen die so ermittelten Lärmwerte der Realität vergleichsweise nahe, so

die Arbeitsgruppe.

An Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen wird zur Lärmberechnung die Vorbeifahrt

von PKW mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h berechnet. Eine vorherige Messung der

tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten findet nicht statt.

Da beispielsweise der Kirchheimer Abschnitt der A 8 bei Rasern beliebt ist, wie eine Statistik des

baden-württembergischen Innenministeriums schon 2020 belegt, ergibt die Berechnung mit 130

km/h hier zu niedrige Lärmwerte. Insbesondere nachts gibt die den Berechnungen zugrunde gelegte

Annahme nicht die real gefahrenen Geschwindigkeiten wieder. Diese Form der Berechnung

benachteiligt Anwohner an Strecken ohne Tempolimit gegenüber jenen an Abschnitten mit

Geschwindigkeitsbeschränkung. Da fast 70% der bundesdeutschen Autobahnstrecken kein

Tempolimit haben, betrifft diese Benachteiligung vermutlich viele Anwohner bundesweit.

Im Sinne einer Gleichbehandlung müssen an Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, die für

die Berechnung notwendigen Geschwindigkeiten vorab ermittelt werden, fordert der Kirchheimer

BUND. Falls eine flächendeckende Geschwindigkeitserfassung auf all jenen Strecken ohne Limit zu

aufwändig ist, wäre ein flächendeckendes Tempolimit vom höchstens 130 km/h eine ohne

Zusatzaufwand gangbare Lösung. Wobei es auch gerne weniger als 130 km/h sein dürfen, so die

Kirchheimer Arbeitsgruppe.

Ein generelles Tempolimit ist klimaschonend, energiesparend, sorgt für eine Verstetigung des

Verkehrsflusses, bringt Verkehrssicherheit und erhöht den Gesundheitsschutz für lärmgeplagte

Anwohner. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist für ein schnell und mit wenig Aufwand umsetzbares

Tempolimit auf Autobahnen.

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