Aktuell
Initiative Lärmschutz - Befragung der LT-KandidatInnen
Umfrage zu Tempo 100 km/h auf der A8 im Raum Kirchheim
Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2021 antworten
Für die BUND-Gruppe Kirchheim ist ein Tempolimit von 100 km/h eine effektive Sofortmaßnahme zur Reduzierung von Lärm und Abgasen auf der A8. Deshalb führte die Gruppe im Zusammenhang mit den bevorstehenden Landtagswahlen eine Umfrage unter den Kandidaten und Kandidatinnen durch.
Wie nicht anders zu erwarten, hat die Forderung nach einem örtlichen Tempolimit deutliche Unterschiede zwischen den Kandidaten/Parteien zu Tage gefördert.
Acht der Kandidaten und Kandidatinnen setzten sich teilweise sehr ausführlich mit den Argumenten und der Forderung des BUND Kirchheim auseinander. Die Antworten sind nachfolgend vollständig und ungekürzt aufgeführt (als PDF – jeweils auf den Namen klicken).
Die Reihenfolge entspricht der Auflistung der Parteien und Kandidaten auf dem Stimmzettel zur Landtagswahl am 14. März 2021.
Keine Bedeutung hat das Thema offensichtlich für Andreas Kenner (SPD), Ralph Kittl (FDP), Erkan Erdem (FREIE WÄHLER), Uwe Allgaier (dieBasis) und Kai Röhm (DIE PARTEI). Die genannten Kandidaten gaben keine Rückmeldung zur BUND-Umfrage.
Informationsveranstaltung zum Hungerberg
Das geplante Industriegebiet Hungerberg - Informationsveranstaltung
Kontroverse Diskussionen spiegeln den Protest gegen das geplante Gewerbegebiet Hungerberg (42 ha) in Dettingen. Zusammen mit dem Gewerbestandort Bohnau-Süd (21 ha) sollen 63 ha Natur- und Landwirtschaftsfläche überbaut werden.
Noch ist die Landschaft am Hungerberg Teil eines regionalen Grünzuges. Laut Regionalplan sind "regionale Grünzüge" größere zusammenhängende Freiräume für unterschiedliche ökologische Funktionen, für naturschonende, nachhaltige Nutzungen oder für die Erholung."
Laut behördlicher Einschätzungen sind die Böden am Hungerberg von hohem bis sehr hohem Wert für die Erzeugung von Nahrungsmitteln. Dazu kommt eine in Teilen sehr hohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung. Zudem ist das Gebiet Kaltluftproduktions- und Kaltluftsammelgebiet für die Stadt Kirchheim.
Bürgerinnen und Bürger aus Kirchheim, Dettingen und Notzingen protestieren gegen die Zerstörung der Kulturlandschaft und die Ansiedlung von größerem und laut Regionalverband auch emissionsträchtigem Gewerbe am Hungerberg und in der Bohnau.
Am 18. März 2021 soll im Rahmen einer öffentlich zugänglichen BUND-Online-Veranstaltung das weitere Vorgehen beraten und die Rolle einer sich im Aufbau befindlichen Bürgerinitiative diskutiert werden – ein Bürgerentscheid als mögliches Ziel.
Hier geht's zur Veranstaltung am 18. März 2021 ab 19:30 Uhr:
Die folgende Adresse markieren, kopieren und anschließend im Adressfeld des Browsers einfügen:
https://us02web.zoom.us/j/83543175728?pwd=R3hzcEFGdGc3b1pSNGlQZ0YyRnVsQT09
Meeting-ID: 835 4317 5728
Kenncode: 018881
Schnelleinwahl mobil
+493056795800,,83543175728#,,,,*018881# Deutschland
+496938079883,,83543175728#,,,,*018881# Deutschland
+49 30 5679 5800 Deutschland
+49 69 3807 9883 Deutschland
+49 695 050 2596 Deutschland
+49 69 7104 9922 Deutschland
Meeting-ID: 835 4317 5728
Kenncode: 018881
Ortseinwahl suchen: https://us02web.zoom.us/u/kc8nWHSBa8
An dem Thema und einer Mitarbeit Interessierte sind herzlich willkommen.
Stellungnahme des BUND zum Lärmaktionsplan der Stadt
Die Stellungnahme der BUND-Arbeitsgruppe Lärm in Kirchheim/Teck zum Lärmaktionsplan der Stadt Kirchheim/Teck, der vom 15. Dezember 2021 bis zum 28. Januar 2022 öffentlich auslag, hier zum Download als PDF
PM Benachteiligung durch gültige Lärmberechnung
Benachteiligung durch gültige Lärmberechnung
Kirchheimer BUND-Arbeitsgruppe Lärm recherchiert zu Lärmberechnungen an Autobahnen
Zum 1.1.2022 gab es Änderungen bei der Lärmberechnung und -kartierung von Straßenverkehrslärm.
Deshalb hat die Kirchheimer BUND-Arbeitsgruppe Lärm bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-
Württemberg (LUBW) angefragt, welche Geschwindigkeiten der Berechnung für den Autobahnlärm
seither zu Grunde gelegt werden.
Die Berechnungsmethode für Straßenverkehrslärm an Bundesautobahnen sieht vor, dass an
Autobahnabschnitten mit Geschwindigkeitsbeschränkungen die zulässige Höchstgeschwindigkeit zur
Berechnung herangezogen wird. Da wegen dem Limit nur wenige PKW-Fahrer sehr viel schneller
unterwegs sein dürften, kommen die so ermittelten Lärmwerte der Realität vergleichsweise nahe, so
die Arbeitsgruppe.
An Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkungen wird zur Lärmberechnung die Vorbeifahrt
von PKW mit der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h berechnet. Eine vorherige Messung der
tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten findet nicht statt.
Da beispielsweise der Kirchheimer Abschnitt der A 8 bei Rasern beliebt ist, wie eine Statistik des
baden-württembergischen Innenministeriums schon 2020 belegt, ergibt die Berechnung mit 130
km/h hier zu niedrige Lärmwerte. Insbesondere nachts gibt die den Berechnungen zugrunde gelegte
Annahme nicht die real gefahrenen Geschwindigkeiten wieder. Diese Form der Berechnung
benachteiligt Anwohner an Strecken ohne Tempolimit gegenüber jenen an Abschnitten mit
Geschwindigkeitsbeschränkung. Da fast 70% der bundesdeutschen Autobahnstrecken kein
Tempolimit haben, betrifft diese Benachteiligung vermutlich viele Anwohner bundesweit.
Im Sinne einer Gleichbehandlung müssen an Strecken ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, die für
die Berechnung notwendigen Geschwindigkeiten vorab ermittelt werden, fordert der Kirchheimer
BUND. Falls eine flächendeckende Geschwindigkeitserfassung auf all jenen Strecken ohne Limit zu
aufwändig ist, wäre ein flächendeckendes Tempolimit vom höchstens 130 km/h eine ohne
Zusatzaufwand gangbare Lösung. Wobei es auch gerne weniger als 130 km/h sein dürfen, so die
Kirchheimer Arbeitsgruppe.
Ein generelles Tempolimit ist klimaschonend, energiesparend, sorgt für eine Verstetigung des
Verkehrsflusses, bringt Verkehrssicherheit und erhöht den Gesundheitsschutz für lärmgeplagte
Anwohner. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist für ein schnell und mit wenig Aufwand umsetzbares
Tempolimit auf Autobahnen.