
Aus 21 Ordnern mit 17 Kapiteln bestehen die Unterlagen der Bahn
für den Planungs-abschnitt
der Schnellbahn zwischen Wendlingen und
Kirchheim. Die Baumaßnahmen umfassen eine Neckarquerung bei Wendlingen,
Tunnelstrecken vorbei an Ötlingen, Lindorf, Kirchheim und
Dettingen, sowie
eine offene Führung zwischen Nabern, Jesingen und Holzmaden.
Bei Wendlingen
sind zwei Einschleifungen von der Neckarbahn her vorgesehen, die
"Güterzuganbindung" von Plochingen Richtung Albaufstieg, sowie die
"Kleine Wendlinger Kurve" von Tübingen Richtung Messe und
Flughafen.
Während der Öffentlichen Anhörung haben sich jetzt die
Umweltverbände
im Kreis Esslingen - Nabu, LNV und BUND - jeweils zu
Teilbereichen der Planungen geäußert.
- Stellungnahme BUND Wernau zu
Verkehrsaspekten
- Stellungnahme Nabu und BUND Kirchheim zu
Ausgleichsmaßnahmen
im Bereich Kirchheim
- Stellungnahme LNV Kreis Esslingen zu
Ausgleichsmaßnahmen
im Bereich Wendlingen (mk
5.6.09)
S-Bahn Verlängerung
der S1 von Plochingen
nach Kirchheim u.T.
Bereits während der Planungsphase hat der
BUND dazu Stellung genommen. Wir begrüssen die
S-Bahn-Verlängerung als dringend notwendiges positives Signal nach
den Zugstreichungen vom
Juni 2007, als Folge der Kürzung der
Regionalisierungsmittel. Außerdem setzen wir uns ein für den Schallschutz
der Anwohner an der Bahnlinie. Stellungnahme vom
23.10.2007
Am 13.12.2009 wurde der S-Bahn-Betrieb aufgenommen.
Bei der regionalen Fahrplankonferenz am 2.10.2009 wurde das zukünftige
Fahrplankonzept für den Schienenverkehr vorgestellt. Außerdem sollten auch
die Busverkehre in der Raumschaft auf die S-Bahn abgestimmt
werden, wenn der
Nahverkehr zukünftig attraktiv sein soll.
Zur Situation in Wernau, wo fast keine Halte des
DB-Zugverkehrs mehr vorgesehen sind,
hat der BUND einen Artikel für den
Wernauer Anzeiger am 6.11.2009 verfaßt. Titel:
"Hurra, die S-Bahn
kommt!"
Gewerbegebiet "Winkelen" Wernau
Trotz großer Leerstände und Brachflächen im Neckartal
plant die Stadt Wernau in den Auwiesen
am Bodenbach, südlich des
Ortsrands, ein neues Gewerbegebiet. Der BUND bittet die Verwaltung
und den Wernauer Gemeinderat auf diese Ausweisung zu
verzichten, die in Schutzgebiete eingreift
und sich noch auf
den völlig überholten Flächennutzungsplan von
1982! bezieht.
BUND-Stellungnahme
vom 22. Mai 2009, Fotos , weitere Fotos
(mk 1.12.09)
Nach dem Entwurf des neuen Regionalplans 2020 plant
die Region Stuttgart auf der Bergkuppe
des Katzensteins einen
regionalen Siedlungs-schwerpunkt. Mit insgesamt 18 Hektar Fläche
soll
er doppelt so groß werden wie die Baugebiete Adlerstrasse Ost
I und II zusammen. Dafür ist es
sogar erforderlich, den Regionalen
Grünzug auf der Südseite des Filstals zurück zu nehmen.
Beginnend
direkt im Anschluss an das Baugebiet Adlerstrasse Ost II nahe der Weidachgasse
soll das Gebiet bis nahe an den Wald reichen und an die Nordöstliche
Randstrasse. Weiter
verläuft die Grenze am Hang des Filstals zum
Siedlungsrand an der Adlerstrasse hinter der Michaelskirche. Fotos
Auf der Karte von
Wernau aus dem Umweltbericht des Regionalplans 2020
läßt sich die Lage
erkennen. (Mit freundlicher Genehmigung der Region
Stuttgart). Dieses Dokument kann auch
auf der Internetseite der
Region unter http://www.region-stuttgart.org
abgerufen werden.
- Bisheriges
Verfahren:
- Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum
4. Juli 2008,
Stellungnahme
des BUND
- Erörterungstermine im
Januar und Februar 2009
- Öffentliche
Beratung des Planungsausschusses der Region Stuttgart,
am
Mittwoch 17.Juni 2009. Die Abstimmung über den
Regionalen Sied-
lungsschwerpunkt auf Wernauer Gemarkung
ergibt gegen die Stimmen von
SPD und Grünen mit 12 zu
17 Stimmen, daß ein Streichen aus dem Regional-
planentwurf nicht erfolgt.
- Satzungsbeschluß über
den neuen Regionalplan durch die
die Regionalversammlung am 22. Juli 2009. Leider ist der neue
Regional-
plan nicht der erwartete große Wurf, als der
er ursprünglich gestartet ist.
Statt eindeutiger Obergrenzen
für die Entwicklung im Außenbereich ist jetzt
von "Orientierungswerten" die Rede. Die Eigenverantwortung der
Kommunen
wird groß geschrieben. Das Instrument
der "Einzelfallprüfung" auf Grund
örtlicher Besonderheiten stärkt
die Kommunen, die ihre partikularen Interessen
zukünftig
individuell mit der Verbandsverwaltung aushandeln möchten.
- Öffentliche Beratung
des Wernauer Gemeinderats am 16.11.2009 über
den
neuen Flächennutzungsplan 2025, Vorstellung am 2.12.2009,
frühzeitige Bürgerbeteiligung bis 22.1.2010: Das
gesamte Gebiet des
Regionalen Siedlungsschwerpunkts soll als
Wohnbauland im neuen Flächen-
nutzungsplan ausgewiesen werden.
Neubauten in "Ortsrandlage" im aktuellen
Neubaugebiet
"Adlerstrasse Ost 2" werden sich dann irgendwo inmitten eines
neuen
Stadtteils befinden, ohne Kontakt zum Außenbereich. Außerdem
wird
die Siedlungsdichte sehr hoch sein, da die Region
Stuttgart für einen
Siedlungsschwerpunkt
eine Mindest-Einwohnerdichte vorschreibt.
Archiv: Infoblatt BI Wernau2030 zur frühzeitigen
Bürgerbeteiligung 30.11.09 - 22.1.10
Archiv:
Danke
Wernau! Artikel im Wernauer Anzeiger
am 5.2.2010 (mk 2.2.2010)
In
ihrer Abwägung erläutert die Stadt Wernau, welche Bedenken
berücksicht
wurden und wie die Begründung für das
Berücksichtigen/Nichtberücksichtigen lautet.
Leider haben all
diejenigen, die eine Muster-Stellungnahme unterschrieben und abge-
geben haben, keine persönliche Antwort erhalten. Hier besteht nur die
Pflicht für das
Wernauer Bauamt, das Resultat
der Abwägung zur Einsicht bereit zu halten!
Einsicht in die Abwägung
für Unterzeichner von Muster-Stellungnahmen
- Öffentliche Beratungen des Wernauer Gemeinderats und
Beschluß
zur Förmlichen Auslegung des Wernauer
Flächennutzungsplans 2025:
In den Herbstsitzungen 2010
sowie am 24. Januar 2011 befaßt sich der der Wernauer
Gemeinderat mit dem Entwurf des Flächen-Nutzungsplans. Am 24.
Januar wird der Entwurf
festgestellt und schließlich
die "Formale Auslegung" beschlossen!
Am Do, 3. Februar
findet ein Informations-Abend statt. Beeindruckend sind die
Tafeln der
Wernauer Geschichtsstube mit der Stadien der
Siedlungs-Entwicklung seit den
1930iger
Jahren. Die Expansion ist sehr eindrucksvoll dargestellt.
Es
stellt sich dann die Frage: Wo liegt eigentlich die Obergrenze der
Überbauung?
Vom 7.2 - 25.3.2011 findet die Förmliche
Auslegung statt. Erneut hat die
Bürgergruppe Wernau 2030 eine Muster-
Stellungnahme verfaßt:
Muster-Stellungnahme BI
Wernau 2030 zur Förmlichen Auslegung
( Verfasser ist die Bürgergruppe
Wernau 2030, sie ist verantwortlich für die Textinhalte
)
Infoblatt BI Wernau2030 zur
förmlichen Auslegung 7.2.-25.3.2011
(
eingestellt am So 20.3.2011, 10.47
Uhr )
Kontakt zur
Internetseite der BI Wernau 2030 (mk
21.3.2011)
Baugebiet
"Adlerstrasse Ost 2" Wernau
Die Stadt Wernau (Neckar) plant auf einem ca. 4,9 ha großen
Areal eine Wohnüber-
bauung. Zukünftig sollen dort einmal
ungefähr 800 Menschen leben. Der BUND ist
gegen dieses Baugebiet, da die
Erforderlichkeit von der Wernauer Stadtverwaltung
nicht nachgewiesen werden
konnte.
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21.5.2009)
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